Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Simon Büdel (Cine Thrill), Maiergasse 9, 97070 Würzburg, und seinen Auftraggebern über die Produktion von Video- und Bildinhalten sowie damit verbundene Dienstleistungen. Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Cine Thrill unverbindlich, soweit Cine Thrill deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Cine Thrill der Geltung solcher Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder eine Leistung vorbehaltlos ausführt.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber Cine Thrill nach Vertragsschluss abgibt (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
2. Vertragsschluss / Vertragssprache
Der Vertragsschluss kommt mit der Bestätigung des Auftrags durch Cine Thrill zustande (z. B. durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung). Das Angebot des Auftraggebers kann auch mittels Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail) durch ausdrückliche Erklärung von Cine Thrill angenommen werden. Vorherige Gespräche, Konzepte oder Kostenübersichten stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Für den Vertragsschluss steht dem Auftraggeber ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Leistungsumfang
Art, Umfang und Ablauf der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung des Preises und der Termine führen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises bei Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist nach Lieferung bzw. Fertigstellung der vereinbarten Leistung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes festgelegt wurde.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens binnen zwei Wochen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzugs ist das Vertragsentgelt zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzugs steht Cine Thrill zudem eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR zu; diese wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch von Cine Thrill anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Lieferfristen, Termine und höhere Gewalt
Lieferfristen oder Liefertermine von Cine Thrill sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vereinbarte Dreh- und Liefertermine sind hingegen für beide Vertragsparteien verbindlich. Eine kurzfristige Verschiebung des Drehtermins durch Cine Thrill erfolgt ausschließlich aus witterungsbedingten Gründen, sofern die geplanten Aufnahmen wetterabhängig sind; ein neuer Termin wird in diesem Fall zeitnah in Abstimmung mit dem Auftraggeber vereinbart. Mit Unterzeichnung des Auftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, den vereinbarten Termin einzuhalten; eine kurzfristige Absage durch den Auftraggeber entbindet nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht.
Soweit die Erfüllung der vertraglichen Leistung durch Umstände höherer Gewalt verzögert wird, insbesondere bei Arbeitskämpfen wie Streik und rechtmäßiger Aussperrung sowie beim Eintritt sonstiger für Cine Thrill unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Hindernisse (auch bei Lieferanten von Cine Thrill), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht möglich, ist Cine Thrill berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ebenfalls unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte von Cine Thrill, insbesondere bei Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung oder Nacherfüllung).
6. Lieferung und Abnahme
Eine etwaige Überschreitung von Liefertermine wird dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer mitgeteilt. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz sowie ein Rücktritt setzen den fruchtlosen Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist voraus.
Teillieferungen (z. B. Rohschnitt vor Feinschnitt) sind unter Berücksichtigung der Interessen von Cine Thrill zulässig, es sei denn, sie sind für den Auftraggeber unzumutbar.
Die Ingebrauchnahme und/oder die Bezahlung der Leistung stellen eine Abnahme dar. Eine Abnahme wird zudem fingiert, wenn das abnahmefähige Werk nicht binnen zehn Tagen nach Lieferung vom Auftraggeber abgenommen oder beanstandet worden ist.
7. Gewährleistung
Die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Etwaige Mängel sind Cine Thrill unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Cine Thrill durch Beseitigung des Mangels oder erneute Erbringung der mangelfreien Leistung. Das Recht von Cine Thrill, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe von §11 (Haftung) dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. laufende Social-Media-Betreuung) kann jede Partei den Vertrag entsprechend der individuell vereinbarten Frist ordentlich kündigen. Wird nicht rechtzeitig ordentlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Ist eine Frist zur ordentlichen Kündigung vereinbart, kann innerhalb dieser Frist gekündigt werden; ist keine Frist vereinbart, kann mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass benötigte Informationen, Materialien, Zugangsrechte und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung stehen, damit der vereinbarte Zeitplan eingehalten werden kann. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von Cine Thrill.
10. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung räumt Cine Thrill dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen, vereinbarten Ergebnissen für die im Auftrag festgelegten Zwecke ein. Die Urheberrechte an den erstellten Inhalten verbleiben bei Cine Thrill. Cine Thrill ist berechtigt, die erstellten Inhalte (oder Ausschnitte davon) zu eigenen Referenz- und Portfoliozwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht im Einzelfall ausdrücklich widerspricht.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Video-Rohdaten (Rohmaterial). Eine Vervielfältigung oder Verbreitung solcher Rohdaten durch den Auftraggeber ist untersagt. Die gesetzliche Regelung des § 60 UrhG wird durch diese Vereinbarung abbedungen; maßgeblich sind ausschließlich die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen über die Nutzungsrechte.
11. Haftung
Cine Thrill haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Cine Thrill haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
12. Verjährung
Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung. Soweit im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
13. Datenschutz
Cine Thrill gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobene, verarbeitete und genutzte personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Exklusivität bei Betreuung von Werbekonten
Während der Laufzeit der Zusammenarbeit ist der Auftraggeber verpflichtet, Cine Thrill exklusiven Zugriff auf alle im Rahmen der Beauftragung genutzten Werbekonten (z. B. Meta und Google) zu gewähren. Der Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cine Thrill keine weiteren Agenturen, Dienstleister oder sonstige Dritte in die entsprechenden Werbekonten einladen oder ihnen Zugriff gewähren.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt Cine Thrill zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswerts zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Cine Thrill. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Juli 2026. Diese AGB wurden nach bestem Wissen für den aktuellen Geschäftsbetrieb erstellt. Wir empfehlen eine Prüfung durch eine Fachanwaltskanzlei vor breiter geschäftlicher Verwendung.